Zertifikatskurs Nr. 230-2023

Weiterbildung zum Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche nach §§ 158-158c und § 167 FamFG

 

vom 14.07.2023 – 29.06.2024 (11. Module) in Frankfurt am Main

 

Zielgruppe:

Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen, Pädagog*innen, Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen für Kinder und Jugendliche, Jurist*innen/ Rechtsanwält*innen

 

Zielsetzung:

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen sieht die Bestellung eines Verfahrensbeistands für das betroffene Kind vor und konkretisiert die Voraussetzungen für eine Bestellung. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die eigenständigen Interessen des Kindes in das Verfahren eingebracht werden und das Kind nicht zu einem bloßen Objekt des Verfahrens wird.
Die Weiterbildung vermittelt die für diese anspruchsvolle Aufgabe erforderlichen Qualifikationen, die inzwischen auch gesetzlich verankert wurden.
Ausgewiesene Expert*innen der verschiedenen Disziplinen vermitteln Kenntnisse im Familien- und Jugendhilferecht sowie im Verfahrensrecht, in der Entwicklungspsychologie und in der Sozialen Arbeit.
Die meisten unserer Dozent*innen gehören zum Kreis der Autor*innen des Handbuchs „Verfahrensbeistandschaft“ (Reguvis Fachmedien GmbH, Hrsg. Salgo u.a.).
Während des Kurses können die Teilnehmer*innen ihre kommunikativen und mediativen Kompetenzen in exemplarischen Fallbearbeitungen erproben.
Eine weitere wesentliche Zielsetzung während des gesamten Kurses ist die Entwicklung einer eigenen professionellen Haltung im Hinblick auf die Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen, aber auch die eigene berufliche Rolle klar zu definieren und zu anderen Fach- und Aufgabengebiete abgrenzen zu können und die Auseinandersetzung zu Fragen der Berufsethik.
Wir behalten uns Änderungen vor.

Aufbau und Inhalte

1. Einführung vom 14.07.2023 – 15.07.2023

Die eigenständige Interessenvertretung Minderjähriger in familienrechtlichen Verfahren erfordert Fachkräfte, die sich hierfür besonders qualifiziert haben (Verfahrensbeistände nach § 158 FamFG).
Die Einführung vermittelt einen Überblick über das Tätigkeitsfeld von Verfahrensbeiständen anhand folgender Fragestellungen:
In welchen Lebenssituationen haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf einen Verfahrensbeistand?
Wie sehen die Konfliktkonstellationen aus, die zu behördlichen und gerichtlichen Verfahren führen, in denen Minderjährige auf eine eigenständige Interessenvertretung angewiesen sind (z.B. Misshandlung, Vernachlässigung, sexuelle Ausbeutung, Herausgabekonflikte, erhebliche Streitigkeiten um das Sorge- und/oder Umgangsrecht, mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung)?
Die Teilnehmer*innen haben am zweiten Tag die Gelegenheit, sich in Kleingruppen über Situationen der bisherigen Berufspraxis auszutauschen, in denen sie mit der Wahrnehmung der Interessen der betroffenen Kinder oder Jugendlichen unzufrieden waren.

 

2. Gerichtliche und behördliche Verfahren und Praxis der eigenständigen Interessenvertretung Minderjähriger vom 04.09.2023 – 08.09.2023

In den verschiedenen Verfahren, wie bspw. zum Sorge- oder Umgangsrecht brauchen Kinder eine unabhängige Interessensvertretung, um den verschiedenen Rechten, die den Kindern u.a. in der UN-Kindesrechtskonvention zugesprochen werden, Rechnung tragen zu können. Hierzu braucht es speziell ausgebildete Fachkräfte.
In jugendhilfebehördlichen Verfahren soll durch die Erstellung eines Hilfeplanes über die geplante zeit- und zielgerichtete Intervention die Dauerhaftigkeit der Lebensumstände Minderjähriger gesichert werden. Kinder und Jugendliche sind im Rahmen der Hilfeplanung zu beteiligen. Auch in solchen außergerichtlichen Verfahren kann eine eigenständige Vertretung Minderjähriger aufgrund von Interessenkollisionen notwendig werden.
Welche Fallkonstellationen erfordern eine eigenständige Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche?
Erfahrungsberichte aus der Praxis von Verfahrensbeiständen
Fallkonstellationen: Kindeswohlgefährdung, Herausnahmekonflikte, hochstreitige Sorgerechtsverfahren, jugendhilfebehördliche Verfahren.
Im Verlauf des Intensivseminars erhalten die Teilnehmer*innen das Thema ihrer schriftlichen Arbeit.

 

3. Kindeswohl und Kindeswille vom 13.10.2023 – 14.10.2023

Eine zentrale Aufgabe des Verfahrensbeistands ist die eigenständige Ermittlung, Bestimmung und Vertretung des “Kindeswohls”, wobei insbesondere der Wille des jeweils vertretenen Kindes in Erfahrung zu bringen, möglichst authentisch zu dokumentieren und bei den Empfehlungen an das Gericht zu berücksichtigen ist. Diese Aufgabenstellung birgt umfangreiche persönliche und praktische Anforderungen und berufsethische Dilemmata. Neben der Problematik einer fachlich fundierten Bestimmung des Kindeswohls wird es um die Hintergründe (u.a. entwicklungsbedingte Fähigkeiten und Bedürfnisse, traumatische Lebenserfahrungen) und den Umgang mit solchen Beratungs- und Vertretungssituationen gehen, in denen der Wille des jeweiligen Kindes oder Jugendlichen seinen wohlverstandenen Interessen entgegensteht.

 

4. Psychologische Aspekte der eigenständigen Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche vom 17.11.2023 – 18.11.2023

Die Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen erfordert entwicklungspsychologische Grundkenntnisse und das Erkennen von Besonderheiten, Entwicklungsverzögerungen und problematische Bindungen unter Einbeziehung der Individualität des Kindes.
In diesem Seminar werden daher die Grundlagen der Bindungstheorie dargestellt und die Konsequenzen für das kindliche Zeiterleben erarbeitet.
Die Vermeidung von Verfahrensverzögerungen ist wesentliche Aufgabe des Verfahrensbeistands.

 

5. Kommunikation mit Kindern in Krisensituationen vom 08.12.2023 – 09.12.2023

Um Minderjährige in behördlichen und gerichtlichen Verfahren wirksam vertreten zu können, muss ein Verfahrensbeistand Zugang zu Kindern und Jugendlichen finden. Der persönliche Kontakt mit dem Kind dient der Information des Kindes über das Verfahren, seiner Begleitung und Betreuung, sowie der Ermittlung der Wünsche und des Willens des Kindes.
Wie äußern Kinder und Jugendliche ihre Bedürfnisse? Welche Kommunikationsformen und Materialien helfen Kindern, ihre Gefühle auszudrücken?

6. Zum Umgang mit traumatisierten Kindern vom 12.01.2024 – 13.01.2024

Die Vertretung traumatisierter Kinder erfordert ein besonderes Maß an Empathie und fundierte psychologische Kenntnisse, um zu verhindern, dass das Kind retraumatisiert wird. Schwerpunkt dieses Seminars sind die Erfahrungen von Kindern, die von ihren Betreuungspersonen vernachlässigt, misshandelt oder sexuell traumatisiert wurden:
Was ist ein psychisches Trauma, wie entsteht es, wie wird es erkannt?
- Was bedeutet dieser Kontext für die Einschätzung des kindlichen Willens?
- Welche Haltung nimmt der Verfahrensbeistand ein, wenn Wunsch und Wille des Kindes mit den „wohlverstandenen Kindesinteressen“ nicht übereinstimmen?

 

7. Arbeitsweise des Verfahrensbeistands - Teil I vom 16.02.2024 – 17.02.2024

Schwerpunkt dieses Kursbausteins sind Aufgabenstellung und Ziel, Vorgehensweise, Rechte und Pflichten des Verfahrensbeistands.
Zur Methodik der Fallbearbeitung werden Übungen angeboten. Außerdem wird über die Erfahrungen der Gerichte mit der Bestellung von Verfahrensbeiständen berichtet.

 

8. Arbeitsweise des Verfahrensbeistands - Teil II vom 15.03.2024 – 16.03.2024

Das Miterleben häuslicher Gewalt durch Kinder und Jugendliche stellt eine massive  Gefährdung ihres Wohls dar. Die Vertretung der Kindesinteressen in gerichtlichen Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs erfordert ein spezialisiertes Wissen und Vorgehen, das Thema des einen Seminartages ist.
Am zweiten Seminartag stehen die besonderen Aspekte der Kindesvertretung in gerichtlichen Verfahren mit Auslandsbezug im Mittelpunkt. Dies können einerseits grenzüberschreitende Sorge- und Umgangsrechtskonflikte oder Kindesschutzverfahren sein. Andererseits betrifft dies auch die besondere Fallkonstellation der sog. Internationalen Kindesentführung, d.h. des widerrechtlichen Verbringens eines Kindes durch einen Elternteil in ein anderes Land.

 

9. Rolle und Aufgaben des Verfahrensbeistands nach § 167 FamFG bei freiheitsentziehenden Maßnahmen nach § 1631b BGB vom 19.04.2024 – 20.04.2024

Zunehmend werden Kinder und Jugendliche freiheitsentziehenden Maßnahmen unterworfen. Dies erfolgt entweder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, aber auch in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Seit 1992 müsste für diese Minderjährigen eine eigene Interessenvertretung bestellt werden. Dies geschieht erst jetzt häufiger. Die Anforderungen an Kompetenzen und Arbeitsweise von Verfahrensbeiständen nach § 167 FamFG unterscheiden sich teilweise erheblich von den Aufgaben der Verfahrensbeistände nach § 158b FamFG.
In diesem Seminarbaustein soll das notwendige Wissen aus unterschiedlichen Perspektiven vermittelt werden - aus der Sicht des Rechts, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Kinder- und Jugendhilfe und der Verfahrensbeistandschaft.

 

10. Stellungnahme des Verfahrensbeistandes vom 07.06.2024 – 08.06.2024

Im §158b FamFG ist gesetzlich verankert, dass Verfahrensbeistände zur Vertretung der Interessen des Kindes eine schriftliche Stellungnahme abgeben sollen. In diesem Baustein wird es darum gehen, Hinweise für eine fachlich sinnvolle und transparente Strukturierung einer Stellungnahme als Verfahrensbeistand zu erhalten, insbesondere unter der individuell zu betrachtenden Fallkonstellation. Es soll dargestellt werden, welche Variablen die Abfassung einer Stellungnahme beeinflussen und welche Gefahren- und Fehlerquellen in diesem Zusammenhang bestehen. Außerdem werden die Teilnehmenden dazu befähigt, in einer Stellungnahme eine fachliche Empfehlung für die gerichtliche Entscheidung zu formulieren.

 

11. Abschlusskolloquium vom 28.06.2024 – 29.06.2024

Die Teilnehmer*innen, die ihre Hausarbeit erfolgreich abgeschlossen haben, werden zum Abschlusskolloquium zugelassen.
Weitere Schwerpunkte des letzten Kursbausteins sind die Evaluation des gesamten Kurses und die Planung der nächsten Schritte für die angehenden Verfahrensbeistände.


Zeitumfang des Weiterbildungslehrgangs: 232 Unterrichtsstunden (inkl. Regionalgruppentreffen)


8 Wochenendseminare immer Freitags, 13.30 – 20.30 Uhr und Samstags, 9.00 - 16.00 Uhr

Intensivwoche (12.-16.09.2022):

Montag: 11.00 – 18.00 Uhr,

Dienstag bis Donnerstag: 09.00 –17.00 Uhr,

Freitag: 09.00 - 16.00 Uhr

 

Abschlusskolloquium (30.06.-01.07.2023): Freitag: 09.00 – 20.00 Uhr, Samstag: 09.00 – 12.30 Uhr

4 Regionalgruppentreffen: Die Termine hierfür werden in der Regionalgruppe vereinbart.
Abschluss der Weiterbildung: Nach regelmäßiger Teilnahme an allen Kursbausteinen, erfolgreicher schriftlicher Hausarbeit und erfolgreicher Teilnahme am Abschlusskolloquium erhalten die Teilnehmer*innen ein Zertifikat des Paritätischen Bildungswerkes. Mit diesem Zertifikat ist man berechtigt dem Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche – BVEB beizutreten und kann auf verschiedene Vorteile des Berufsverbandes zurückgreifen.

 

Kursleitung: Corina Weber, Juristin, Diplom-Sozialpädagogin, Verfahrensbeistand, FFM

 

Weitere Fachreferent*innen:
Axel Bauer, Richter im Ruhestand, ehemals tätig am Amtsgericht, Frankfurt am Main
Prof. Dr. Jörg Maywald, Dipl.-Soziologe, Honorarprofessor für Kinderrechte und Kinderschutz, FH Potsdam
Hildegard Niestroj, Diplom-Pädagogin, Verfahrensbeistand, Frankfurt am Main
Prof. Dr. Ludwig Salgo, Jurist, Universität Frankfurt am Main
Prof. Dr. phil. Maud Zitelmann, Diplom-Pädagogin , Frankfurt University of Applied Sciences
und weitere Dozent*innen und Verfahrensbeistände aus der Praxis. Wir danken allen beteiligten Expert*innen für das Engagement, das sie kontinuierlich in die Weiterentwicklung der Inhalte dieses Kurses einbringen.

Wir behalten uns Änderungen vor.

 

Verantwortlich: Marc Melcher, Diplom-Pädagoge, Referent für Genderpädagogik, Early Excellence-Berater

 

Termine:
1. Einführung                                                                                       14.07.2023 – 15.07.2023
2. Intensivwoche Rechtliche Grundlagen                                             04.09.2023 – 08.09.2023
3. Kindeswohl – Kindeswille                                                                 13.10.2023 – 14.10.2023
4. Psychologische Aspekte der Interessenvertretung                          17.11.2023 – 18.11.2023
5. Kommunikation mit Kindern in Krisensituationen                              08.12.2023 – 09.12.2023 
6. Zum Umgang mit traumatisierten Kindern                                        12.01.2024 – 13.01.2024
7. Arbeitsweise des Verfahrensbeistands I                                          16.02.2024 – 17.02.2024 
8. Arbeitsweise des Verfahrensbeistands II                                         15.03.2024 – 16.03.2024
9. Rolle und Aufgaben des Verfahrensbeistands nach § 167 FamFG    19.04.2024 – 20.04.2024
10. Stellungnahme des Verfahrensbeistandes                                      07.06.2024 – 08.06.2024
11. Abschlusskolloquium                                                                        28.06.2024 – 29.06.2024

Veranstaltungsort: Hoffmanns Höfe, Frankfurt am Main

Teilnahmebeitrag: Teilnahmebeitrag: EUR 2.390,- zzgl. EUR 180,- Prüfungskosten.
Der Teilnahmebeitrag kann auf Wunsch in 10 gleichen Raten vor den einzelnen Kursbausteinen oder in einmaliger Zahlung entrichtet werden. Bitte teilen Sie uns VOR Rechnungsstellung die gewünschte Zahlungsart mit.
Tagungsgetränke sind im Preis inbegriffen.

Auf unserer Homepage www.pb-paritaet.de können Sie sich über Bildungsförderungen (Bildungsscheck, Bildungsprämie, Bildungsgutschein u.a.) informieren

 

Anmeldeverfahren:

Wir benötigen neben dem ausgefüllten Anmeldebogen die folgenden Bewerbungsunterlagen:
• Zeugniskopien über den beruflichen Abschluss
• Lebenslauf
• ausgefüllter Fragebogen

• polizeiliches, erweitertes Führungszeugnis im Original, nicht älter als 6 Monate
  (kann nach Teilnahmebestätigung eingereicht werden)

 

Bitte senden Sie die Unterlagen per Post an

Paritätische Bildungswerk Bundesverband e.V.
Jasmin Fellmann
Heinrich-Hoffmann-Straße 3
60528 Frankfurt

oder per E-Mail in möglichst einer PDF-Datei an fellmann@pb-paritaet.de

Erst nach einer geprüften Eignung für den Kurs, erhalten Sie einen sicheren Platz. In Einzelfällen findet ein Vorgespräch mit der Kursleiterin oder der verantwortlichen Bildungsreferentin statt.

 

linkAnmeldung

 

Fragebogen


Übernachtung:

Es besteht die Möglichkeit, im Seminarhaus zu übernachten. Bei Interesse buchen Sie bitte Ihre Übernachtung mit Frühstück direkt bei der Tagungsstätte „hoffmanns höfe“ (siehe: Allgemeine Geschäftsbedienung). Auch Abendessen kann individuell gebucht werden. E-Mail: info@hoffmanns-hoefe.de

 

Kündigungsregelungen, Absagen:

Die Anmeldung ist verbindlich für alle 11 Module.
Eine Absage bedarf der Schriftform. Bei einem Rücktritt von 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung erheben wir eine Ausfallgebühr von 80% des Teilnahmebeitrags. Bei einem Rücktritt von 3 Wochen vor Beginn, bzw. nicht stornierter Buchung, wird der volle Teilnahmebeitrag fällig. Bei einem Ausstieg aus der laufenden Kursreihe, oder Absagen von einzelnen Kursbausteinen fällt der noch ausstehende gesamte Teilnahmebeitrag an. Wird die zur Durchführung eines Kurses benötigte Anzahl der Anmeldungen nicht erreicht, behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen. In diesem Falle werden Sie von uns schriftlich benachrichtigt und der bereits bezahlte Teilnahmebeitrag wird in voller Höhe zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Wir müssen uns vorbehalten Veranstaltungen zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In Ausnahmefällen kann auch ein Wechsel des Veranstaltungsortes und des/der Dozenten/Dozentin möglich sein. Um Absagen zu vermeiden, können einzelne Bausteine auch online durchgeführt werden.


Kontakt:
Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.
Heinrich-Hoffmann-Straße 3
60528 Frankfurt am Main
phone 069/6706-219, Fax: 069/6706-203
mail fobi@pb-paritaet.de

 

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