Die TeilnehmerInnen oder Einrichtungen, die an einem oder mehreren Seminaren innerhalb eines Jahres teilgenommen haben und deren Teilnahmebeitrag höher als 199,– EUR war, bekommen einen Bildungsgutschein über 10% Rabatt bis zu maximal 100,– EUR für eine neu zu buchende Veranstaltung in den zwei darauffolgenden Kalenderjahren.
Der Rabatt wird nicht bar ausbezahlt und verfällt nach zwei Jahren. Er ist innerhalb Ihrer Einrichtung übertragbar. Pro Veranstaltung kann durch den/die TeilnehmerIn jeweils nur ein Gutschein eingelöst werden.
StudentInnen und Auszubildende können bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einen Rabatt von 20% auf die Teilnahmegebühr der Seminarangebote erhalten. Für Zertifikatskurse können wir den Rabatt nicht gewähren. Sie können sich aber über Fördermöglichkeiten informieren (s.o.).
©2Jenn/Fotolia
Erwerbstätige mit geringem Einkommen können durch die Bildungsprämie finanzielle Unterstützung bei ihrer beruflichen Weiterbildung erhalten. Der Staat übernimmt 50 % der Veranstaltungsgebühren, bis zu 500 Euro. Machen Sie den Vorab-Check: www.bildungspraemie.info/vorabcheck. Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info und www.facebook.com/bildungspraemie.
Hier können Sie sich beraten lassen:
Die Service- und Programmstelle Bildungsprämie (SuP) unterstützt Sie bei allen Fragen.
Kostenlose Hotline: 0800-26 23 000
Weitere Infos über Förderungsmöglichkeiten gibt es auch beim Servicetelefon vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
unter Telefon: 0800-2017909
Website: www.bmbf.de/de/servicetelefon-zur-weiterbildung-1369.htm
seit 11.4.2018 kann für die Teilnahme an unseren Seminaren das Bildungszeitgesetz in Anspruch genommen werden. https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Seiten/Bildungszeit.aspx